Digitalisierung des Baugesuchsverfahrens - Einführung eBau/DIBA (Digitale Baugesuchsabwicklung)

9. Januar 2026

Die Regionale Bauverwaltung ist zuständig für die öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauten, die Kanalisationsanlagen, den Gewässerschutz, sowie für alle Unterhaltsarbeiten an öffentlichen Strassen und Anlagen. Im Weiteren erarbeitet sie Raum- und Nutzungsplanungen und stellt die Bewirtschaftung, den Unterhalt sowie die Instandsetzung der gemeindeeigenen Liegenschaften und Schulanlagen sicher. Ebenfalls zeigt sie sich für 8 weitere Gemeinden im Bereich der baupolizeilichen Aufgaben verantwortlich.

 

Einführung eBau/DIBA (Digitale Baugesuchsabwicklung)

Ab 1. Januar 2026 wird das Baugesuchsverfahren im Kanton Aargau digitalisiert, um administrativen Abläufe zu vereinfachen, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. Nach der Erstellung eines persönlichen AGOV-Nutzerkontos werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt durch den Prozess zur digitalen Einreichung ebauportal.ag.ch ihres Gesuchs geführt. Eine detaillierte Benutzeranleitung (eBau: Handbuch für Gesuchstellende) steht unter www.ag.ch/diba zur Verfügung.

In einer ersten Phase ist es dennoch notwendig, das Baugesuch zusätzlich 1-fach in Papierform, unterzeichnet oder mit einem Unterschriftenblatt direkt bei der Regionalen Bauverwaltung einzureichen. Im Verlauf des Jahres 2026 sind Anbindungen zum GWR (Gebäude-Wohnungsregister) und zu EVEN* (Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweis) geplant.

* Seit 1. April 2025 gelten das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die dazugehörende Verordnung (EnergieV). Auf diesen Zeitpunkt wurde auch der digitale Energievollzug eingeführt (Zugang zur Plattform EVEN).

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Regionalen Bauverwaltung, 062 739 12 52 oder bauverwaltung@schoeftland.ch, gerne zur Verfügung.

 

Baugesuchsverfahren

Die Regionale Bauverwaltung berät Sie gerne zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen. Grundsätzlich richtet sich das Baugesuchsverfahren nach dem Baugesetz des Kantons Aargau (BauG) sowie der kantonalen Bauverordnung (BauV).

Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir, frühzeitig mit der Regionalen Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Regionale Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Fehlende Unterlagen können zusätzlich eingefordert werden. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Schöftland (Landanzeiger) und allenfalls im Amtsblatt veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendung erheben.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat oder die Regionale Bauverwaltung im Rahmen der Delegationsregelung über das Baugesuch.

 

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Auszug aus den Schöftler Nachrichten 3/2025; November 2025

Im neuen Jahr 2026 wird das Baugesuchsverfahren grundlegend modernisiert. Alle Baugesuche, welche bei der Regionalen Bauverwaltung und den betreuten Aussengemeinden eingereicht werden möchten, müssen mit der digitalen Baugesuchsabwicklung (DIBA) erfolgen.

Die Einführung der neuen digitalen Plattform erfolgt grundsätzlich im ganzen Kanton Aargau und wird vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Gemeinden ausdrücklich empfohlen. Ziel der Umstellung ist es, die administrativen Abläufe zu vereinfachen, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. DIBA wurde im Auftrag des Kantons in Zusammen­arbeit mit einem privaten Softwareanbieter entwickelt. Das System ermöglicht einen einheitlichen, durchgängigen Ablauf von der Einreichung durch die Bauherrschaft über die beteiligten Architekturbüros bis hin zu den Gemeinden und kantonalen Fachstellen.

In der Planungs- und Baupraxis wird beute bereits ohnehin fast ausschliesslich digital gearbeitet und Pläne elektronisch erstellt. Die Lösung eines digitalen Baugesuchs­prozesses erleichtert so die Arbeit der Planungs- und Architekturbetriebe mass­geblich. Mit DIBA wurde eine zeitgemässe und nachhaltige Lösung geschaffen, welche die Papierberge in den Büros reduzieren wird. Dennoch ist es in einer ersten Phase notwendig, ein Exemplar des Baugesuchs zusätzlich zum elektronischen Gesuch auch in Papierform (u.a. für die öffentliche Baugesuchsauflage) einzu­reichen.

Die finanziellen Mittel für die Einführung des neuen Systems sind im Budget 2026 der Einwohnergemeinde eingeplant. Mit der Umsetzung von DIBA macht die Regionale Bauverwaltung einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen und effizienten Verwaltung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Regionalen Bauverwaltung, 062 739 12 52 oder bauverwaltung@schoeftland.ch, gerne zur Verfügung.