Die renovierten, altehrwürdigen Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung bieten für das Personal und die Kundschaft eine angenehme, nicht alltägliche Atmosphäre, in denen heute auch verschiedene regionale Aufgaben wahr genommen werden.
Es gelten - ohne gegenteilige / kurzfristige Publikationen - grundsätzlich die folgenden allgemeinen (per 10. August 2026 angepassten) Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
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Montag
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08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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Dienstag
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08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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(Nachmittag geschlossen)
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Mittwoch
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08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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14.00 Uhr bis 17.00 Uhr *
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Donnerstag
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08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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(Nachmittag geschlossen)
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Freitag
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08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
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(durchgehend)
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( * An Tagen vor Feiertagen wird der Schalterschluss auf 16.00 Uhr vorverlegt.)
Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung stehen selbstverständlich wie bisher auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten für vereinbarte Besprechungen zur Verfügung.
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Die allgemeinen Öffnungszeiten der Multisammelstelle (Werkhof) finden Sie HIER.
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An folgenden Tagen ist die Gemeindeverwaltung grundsätzlich geschlossen:
- Neujahr
- Berchtoldstag (2. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Auffahrt
- Pfingstmontag
- Bundesfeiertag (1. August)
- Weihnachten (24. + 25. Dezember)
- Stephanstag (26. Dezember)
- Silvester
Bezüglich der Schalteröffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr verweisen wir auf die jährlichen Publikationen (Schöftler Nachrichten/News/Pressemitteilungen etc.)
Ferner
- Freitag nach Auffahrt
- 1. Mai (Jahrmarkt)
- Montage/Freitage, wenn der 1. Mai oder der 1. August auf einen Dienstag/Donnerstag fallen
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Grundsätzlicher HINWEIS: Sommerferien – spezielle Öffnungszeiten
Während der Sommerferienzeit hat die Gemeindeverwaltung reduzierte Öffnungszeiten. Ab erstem Montag, bis und mit letztem Freitag, gelten jeweils folgende reduzierte Öffnungszeiten:
| Montag |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Dienstag bis Freitag |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Nachmittag geschlossen |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung mit den betreffenden Abteilungen resp. deren Mitarbeitenden möglich.
Ab erstem Montag des neuen Schuljahres gelten jeweils die ordentlichen Öffnungszeiten.
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