Regionale Bauverwaltung
Die Regionale Bauverwaltung ist zuständig für die öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauten, die Kanalisationsanlagen, den Gewässerschutz, sowie für alle Unterhaltsarbeiten an öffentlichen Strassen und Anlagen. Im Weiteren erarbeitet sie Raum- und Nutzungsplanungen und stellt die Bewirtschaftung, den Unterhalt sowie die Instandsetzung der gemeindeeigenen Liegenschaften und Schulanlagen sicher. Ebenfalls zeigt sie sich für 8 weitere Gemeinden im Bereich der baupolizeilichen Aufgaben verantwortlich.
Einführung eBau/DIBA (Digitale Baugesuchsabwicklung)
Ab 1. Januar 2026 wird das Baugesuchsverfahren im Kanton Aargau digitalisiert, um administrativen Abläufe zu vereinfachen, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. Nach der Erstellung eines persönlichen AGOV-NutzerkontosExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt durch den Prozess zur digitalen Einreichung ebauportal.agExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..ch ihres Gesuchs geführt. Eine detaillierte BenutzeranleitungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (eBau: Handbuch für Gesuchstellende) steht unter www.ag.ch/dibaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung.
In einer ersten Phase ist es dennoch notwendig, das Baugesuch zusätzlich 1-fach in Papierform, unterzeichnet oder mit einem Unterschriftenblatt direkt bei der Regionalen Bauverwaltung einzureichen. Im Verlauf des Jahres 2026 sind Anbindungen zum GWR (Gebäude-Wohnungsregister) und zu EVEN* (Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweis) geplant.
* Seit 1. April 2025 gelten das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die dazugehörende Verordnung (EnergieV). Auf diesen Zeitpunkt wurde auch der digitale Energievollzug eingeführt (Zugang zur Plattform EVENExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Regionalen Bauverwaltung, 062 739 12 52 oder bauverwaltung@schoeftland.ch, gerne zur Verfügung.
Baugesuchsverfahren
Die Regionale Bauverwaltung berät Sie gerne zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen. Grundsätzlich richtet sich das Baugesuchsverfahren nach dem Baugesetz des Kantons Aargau (BauG) sowie der kantonalen Bauverordnung (BauV).
Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir, frühzeitig mit der Regionalen Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Regionale Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Fehlende Unterlagen können zusätzlich eingefordert werden. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Schöftland (Landanzeiger) und allenfalls im Amtsblatt veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendung erheben.
Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat oder die Regionale Bauverwaltung im Rahmen der Delegationsregelung über das Baugesuch.
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Bauverwaltung für:
Die Bauverwaltung ist zuständig für
- Nutzungs- und Sondernutzungsplanungen (Gestaltungs-, Erschliessungspläne)
- Verkehrsplanungen
- Bewilligungsverfahren für alle privaten und öffentlichen Bauvorhaben (Baubewilligungen)
- Unterhalt gemeindeeigener Liegenschaften (inkl. Schulanlagen)
- Strassenunterhalt, Unterhalt des öffentlichen Abwassernetzes
- Fragen zur Umwelt, wie Lärm, Luft und Altlasten
- Ortsplanung
Gesetz über Raumentwicklung und BauwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Baugesetz BauG)
BauverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (BauV)
Einführungsgesetz zum Schweizerischen ZivilgesetzbuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (EG ZGB)
Bundesgesetz über die RaumplanungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (RPG) Raumplanungsgesetz
Eidg. Raumplanungsverordnung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.(RPV)
Bau- und Nutzungsordnungen Gemeinden Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Sammlung)
Nutzungspläne Gemeinden Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Sammlung)
Entsorgungstelefon; siehe Rubrik Abfallentsorgung
062 739 12 52
Grundeigentümer-Auskunft (Geoportal Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
www.gemeinden-ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / www.ipm-bildung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kontakt
Regionale BauverwaltungDorfstrasse 9
Postfach 35
5040 Schöftland
Tel. 062 739 12 52
bauverwaltung@schoeftland.ch
Personen
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Zugehörige Objekte
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