Reglement über die Ersatzabgabe für Abstellplätze (Ersatzabgabereglement)

Kernzone - Planausschnitt

Bei Bauprojekten – zum Beispiel beim Bau eines Mehrfamilienhauses – ist vorgeschrieben, wie viele Parkplätze erstellt werden müssen. Wenn die Bauherrschaft aufgrund begrenzter Platzmöglichkeiten in der Kern- und Zentrumszone die notwendige Anzahl von Parkplätzen nicht erfüllen kann, muss über eine Geldleistung für fehlende Abstellplätze eine Ersatzabgabe bezahlt werden. Das Reglement gilt ausschliesslich für die Kern- und Zentrumszone der Gemeinde Schöftland.

 

Informationen

Datum
28. Juli 2026
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Schöftland

Dokumente

Name Download
Ersatzabgabereglement-20260728 (PDF, 1.14 MB) Download 0 Ersatzabgabereglement-20260728

Zugehörige Objekte