Videoüberwachungsanlagen - Reglement

Videoüberwachung-Piktogramm und Kamera
Die Videoüberwachung der Örtlichkeiten und Bereiche der Gemeinde Schöftland dient der Wahrung des Hausrechts, insbesondere der Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen, erheblichen Verunreinigungen, Diebstahl und Einbrüchen oder Straftaten gegen Leib und Leben sowie von Verstössen gegen das Abfallbeseitigungsreglement.

Informationen

Datum
1. April 2025
Herausgeber/-in
Gemeinde Schöftland

Dokumente

Name
Reglement über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen der Gemeinde Schöftlandpdf (PDF, 6.76 MB) Download 0 Reglement über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen der Gemeinde Schöftlandpdf

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