Videoüberwachungsanlagen - Reglement
Die Videoüberwachung der Örtlichkeiten und Bereiche der Gemeinde Schöftland dient der Wahrung des Hausrechts, insbesondere der Verhinderung und Ahndung von groben Sachbeschädigungen, erheblichen Verunreinigungen, Diebstahl und Einbrüchen oder Straftaten gegen Leib und Leben sowie von Verstössen gegen das Abfallbeseitigungsreglement.
Datum: | 1. Jan. 2015 |
Herausgeber: | Gemeinde Schöftland |
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