BNO; Grundsatzentscheid / Beurteilung Nachverdichtungsgesuche durch Fachgutachten

BNO - Bauzonenplan Schöftland (Ausschnitt) / Symbolbild

Der Gemeinderat Schöftland hat am 2. August 2021 (Art. 281) entschieden, dass:

a)
in den Nachverdichtungszonen und den daraus resultierenden Nutzungsboni nach § 8 und § 32 BNO der Beizug von externen Fachleuten für die Beurteilung der Belange der Raumplanung, zur qualitätsvollen Entwicklung von Schöftland, erfolgen soll; sowie

b)
die nachfolgend aufgeführten Planungsbüros sollen für die Erstellung eines Fachgutachtens beigezogen werden können:

-    KARO Kollektiv für Architektur Raum und Ort, Museumstrasse 8, 5200 Brugg

-    Tschudin + Urech AG, Industriestrasse 21, 5200 Brugg

-    Weibel Schrader Architekten, Hinterdorfstrasse 7, 5603 Staufen


Details entnehmen Sie bitte dem nachfolgend aufgeschalteten Übersichts-/Infoblatt (PDF-Download).
 

Informationen

Datum
2. August 2021
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Schöftland

Dokumente

Name
BNO-Nachverdichtung_Grundsatzentscheid-GREntsch20210802.pdf (PDF, 71.36 kB) Download 0 BNO-Nachverdichtung_Grundsatzentscheid-GREntsch20210802.pdf

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