Sportanlagen Rütimatten - Benützungsreglement

Sportanlagen Rütimatten - Flugaufnahme
Die Sportanlagen Rütimatten in Schöftland sollen einer möglichst grossen Anzahl Personen die sportliche Betätigung ermöglichen.
Der Unterhalt obliegt dem Werkhof. Für die Belegung ist die Betriebskommission zuständig.
Die direkte Aufsicht obliegt der Betriebskommission, bzw. dem Platzwart (Der Platzwart ist Mitglied der Betriebskommission.).

Die Anlagen stehen insbesondere den interessierten Sportvereinen und Gruppierungen zur Verfügung.
Der Gemeinderat behält sich separate Benützungsvereinbarungen vor.
Einheimische Benützer haben Vorrang.
Es ist bei der Betriebskommission eine Bewilligung einzuholen.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem hier erhältlichen Benützungsreglement.

Informationen

Datum
7. November 1988
Herausgeber/-in
Gemeinderat Schöftland

Dokumente

Name
SportanlageRuetimatten-BenRegl.pdf (PDF, 76.25 kB) Download 0 SportanlageRuetimatten-BenRegl.pdf

Zugehörige Objekte