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Gemeinde Schöftland

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Sportanlagen Rütimatten - Benützungsreglement


Die Sportanlagen Rütimatten in Schöftland sollen einer möglichst grossen Anzahl Personen die sportliche Betätigung ermöglichen.
Der Unterhalt obliegt dem Bauamt. Für die Belegung ist die Betriebskommission zuständig.
Die direkte Aufsicht obliegt der Betriebskommission, bzw. dem Platzwart (Der Platzwart ist Mitglied der Betriebskommission.).

Die Anlagen stehen insbesondere den interessierten Sportvereinen und Gruppierungen zur Verfügung.
Der Gemeinderat behält sich separate Benützungsvereinbarungen vor.
Einheimische Benützer haben Vorrang.
Es ist bei der Betriebskommission eine Bewilligung einzuholen.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem hier erhältlichen Benützungsreglement.

Datum: 7. Nov. 1988
Herausgeber: Gemeinderat Schöftland
Laden: (pdf, 78.0 kB)



Sportanlagen Rütimatten - Flugaufnahme


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