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Gemeinde Schöftland

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Schulanlagen - Benützungsreglement


Die Gemeinde Schöftland stellt folgende Anlagen im Schulareal für nicht schulische Zwecke zur Verfügung:
• Sporthalle und Turnhalle
• Garderoben und Duschanlagen
• Aussenanlagen
• Kochschulräumlichkeiten in der Turnhalle
• Aula mit Foyer
• Militärküche
• Militärunterkünfte

Priorität gegenüber Belegungen durch Dritte haben in jedem Fall Schulveranstaltungen, Anlässe der Gemeinde und Belegungen bei militärischen Einquartierungen, die untereinander im Rahmen des Anmeldungseingangs Vorrang haben.

Als Schöftler Vereine gelten Vereine mit rechtsgültigen Statuten, die ihren Sitz in Schöftland und zu 1/3 in Schöftland wohnhafte Mitglieder sowie mindestens 1 Vorstandsmitglied aus Schöftland aufweisen.

Das Reglement ist gratis; für den Versand werden Fr. 5.-- erhoben. Teilen Sie uns bitte im Kommentar-Feld mit, falls Sie das Reglement am Schalter abholen möchten.

Zum Benützungsgesuch gelangen Sie hier.

Datum: 6. März 1995
Herausgeber: Einwohnergemeinde Schöftland
Bestellen:
Laden: (pdf, 481.6 kB)



Sporthalle Schöftland
Sporthalle Schöftland

Zuständige Instanzen: Empfangsbüro, Gemeindekanzlei, Hauswarte

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