Waldhaus Moos
Waldhaus Moos

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Sobald Ihr gewünschter Termin provisorisch vorgemerkt wurde, erhalten Sie von uns das Gesuchsformular zum Ausfüllen und Unterzeichnen.
Das Waldhaus kann maximal 1 Jahr im Voraus reserviert werden. Frühzeitig unterbreitete Gesuche werden pendent zurückbehalten und nach Klärung von allf. gemeindeinternen Nutzungen resp. anstehenden Wartungs-/Renovationsarbeiten etc. abschliessend beurteilt.

Die Reservation des Waldhauses wird in jedem Fall erst mit der Rückgabe/Einreichung des unterzeichneten Gesuchsformulares definitiv. Sie erhalten danach eine verbindliche Waldhaus-Zuteilung / Benutzungsbewilligung. Erfolgt die Zustellung des Vertrages nicht termingerecht, so wird die Reservation annuliert.

Informationen

Datum
1. August 2015
Herausgeber/-in
Gemeindekanzlei Schöftland

Zugehörige Objekte

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