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Gemeinde Schöftland

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Wirtetätigkeit - Anleitung für Meldung / Infos zum Verfahren


Wirtebewilligungen - Anleitung - Infos

Gemäss Gastgewerbeverordnung (GGV) § 6 besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss.

Das Verfahren ist in der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF-Download) beschrieben.

Die Gemeindekanzlei (info@schoeftland.ch / 062 739 12 22) steht Ihnen für weitere Infos und Abklärungen gerne zur Verfügung.



Datum: 5. Feb. 2021
Herausgeber: Gemeindekanzlei Schöftland
Laden: (pdf, 379.1 kB)



Schlosshof-Beiz / Transparent im Schlosshof (Bild-Ausschnitt)

Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei

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