Wirtebewilligungen - Anleitung - Infos
Gemäss Gastgewerbeverordnung (GGV) § 6 besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss.
Das Verfahren ist in der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF-Download) beschrieben.
Die Gemeindekanzlei (info@schoeftland.ch / 062 739 12 22) steht Ihnen für weitere Infos und Abklärungen gerne zur Verfügung.
Datum: | 5. Feb. 2021 |
Herausgeber: | Gemeindekanzlei Schöftland |
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