Fide-Test - Nachweis für die Sprachkompetenzen / Sprachnachweis für Einbürgerung/en

Bewerberinnen und Bewerber für das Schweizer Bürgerrecht müssen über die Fähigkeit verfügen, sich im Alltag in Wort und Schrift auf Deutsch zu verständigen.

Sofern die Muttersprache nicht Deutsch ist, Sie nicht mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in Deutsch besucht haben, oder keine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in Deutsch absolviert haben, ist ein Nachweis zu erbringen, dass Sie in Deutsch über mündliche Sprachkompetenzen auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkompetenzen auf dem Referenzniveau A2 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.

Auf https://fide-info.ch/de/ finden Sie die erforderlichen Informationen und Anweisungen für die Erlangung eines entsprechenden gemäss Gesetzesvorgaben gültigen Sprachdiploms oder Sprachzertifikates.

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