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Gemeinde Schöftland

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Wirtebewilligung / Verlängerung der Öffnungszeiten

Mit dem hier herunterladbaren Formular kann um die Verlängerung der Öffnungszeiten im Gastgewerbebereich nachgesucht werden.

Das Gesuch ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeindekanzlei 5040 Schöftland mit dem vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten Gesuchs- und Meldeformular schriftlich anzumelden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und Ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998.

Aktionen
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Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei

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