Drohnen und Flugmodelle / Regeln für den Betrieb
Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden.
Der nachfolgende Link führt Sie zum Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dort finden Sie weitere Infos und Merkblätter.
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