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Gemeinde Schöftland

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Beglaubigungen für das Ausland

Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung - welche Sie bei der Gemeindekanzlei erhalten - eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Pass- und Patentamt. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.

Über den hier eingetragenen Link gelangen Sie zur Homepage des Kantons Aargau. Sie können hier die entsprechenden Infos beziehen / herunterladen.

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Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei

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