Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Per 1. Januar 2013 gilt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die bisherige Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat Schöftland) wurde durch das Familiengericht abgelöst und trägt jetzt die Bezeichnung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Neu werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von dieser Behörde als Abteilung des Bezirksgerichtes ausgestellt:

Kindesschutzbehörde/Erwachsenenschutzbehörde
Familiengericht
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Telefon 062 768 55 55
Fax 062 768 55 56
bezirksgericht.kulm@ag.ch

Weitere Kontakte/Infos zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht finden Sie mit dem nachfolgenden Link.

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CHF 20.00
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