Erbbescheinigung; Kreisschreiben Obergericht, Merkblatt und Bestellformular

Erbbescheinigungen (früher Erbgangsurkunden genannt) werden für den Verkehr mit Banken, Versicherungen, dem Grundbuchamt usw. benötigt. Sie bescheinigen, welche Personen gestützt auf das Gesetz und allfällige Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge usw.) erbberechtigt sind.

Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist das Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Für Erbschaften/Nachlässe in der Gemeinde Schöftland ist das Bezirksgericht Kulm, Zentrumsplatz 1, 5726 Unterkulm, anzuschreiben. Die Bestellung hat zwingend in schriftlicher Form zu erfolgen.

Sie können über den hier publizierten Link von www.ag.ch das detaillierte Kreisschreiben des Obergerichtes einsehen und das Merkblatt sowie das Bestellformular für die Erbbescheinigung herunterladen.

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