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Gemeinde Schöftland

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Stromablesung - Abmeldung

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter persönlich abmelden. Sie können die Ablesung des Stromzählers im Voraus auslösen.

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