Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr für sich selber sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine urteilsfähige Person für diesen Fall eine andere Person oder Stelle mit der Regelung ihrer Angelegenheiten beauftragen. 

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder vom Anfang bis zum Ende von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Je nach Komplexität eines Vorsorgeauftrags kann es sinnvoll sein, für die Errichtung ein Notariat oder eine Beratungsstelle beizuziehen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei der Pro Senectute. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

Die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag besteht, sowie dessen Hinterlegungsort können als zusätzliche Absicherung auf Wunsch im Zivilstandsregister eingetragen werden. Diese Eintragung kann schriftlich oder persönlich beim Zivilstandsamt beantragt werden. Die Gebühren betragen Fr. 75.00 für die Eintragung und zusätzlich Fr. 30.00, falls eine schriftliche Bestätigung darüber gewünscht ist. 

Das Antragsformular kann auf der Webseite des Bundes heruntergeladen (Bundesamt für Justiz - Zivilstandswesen) und zusammen mit einer Ausweiskopie (ID/Pass) dem Zivilstandsamt auf dem Postweg eingereicht werden. Wenn Sie den Antrag persönlich beim Zivilstandsamt abgeben wollen, bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass der Vorsorgeauftrag nicht beim Zivilstandsamt deponiert werden kann, sondern nur eingetragen wird, wo sich dieses Dokument befindet. Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Vorsorgeauftrag zudem beim zuständigen Familiengericht des Wohnorts gegen eine Gebühr aufbewahren lassen. Welches Familiengericht zuständig ist, finden Sie unter diesem Link auf der Homepage des Kantons Aargau.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons Aargau oder bei der Pro Senectute.

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