Betreibungen / Registerauszug / Auskunft
Gemäss Art. 8a SchKG erhält jeder Auskünfte aus dem Betreibungs- oder Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann oder den eigenen Auszug anfordert.
Spezielles bezüglich Auskunft über Drittpersonen:
Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge) an das Betreibungsamt senden und ein frankiertes Rückantwortcouvert beilegen. Die Auskunft wird schriftlich mit der Gebührenrechnung zugestellt.
Zugehörige Objekte
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Regionales Betreibungsamt | 062 739 12 72 | betreibungsamt@schoeftland.ch |
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