Einbürgerungsverfahren

Zuständigkeit: Gemeindekanzlei

Schweizer Reisepass und Identitätskarte


Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Schöftland erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Gemeinderat oder die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Informieren Sie sich im Detail über das Thema Einbürgerung beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau.

Die Dauer des entsprechenden Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.


Online-Dienste

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Publikationen

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Gedruckt am 25.03.2023 09:27:12