Betreibungen / Registerauszug / Auskunft

Zuständigkeit: Regionales Betreibungsamt

Betreibungsamt - Stempel und Geldscheine (Symbolbild)


Gemäss Art. 8a SchKG erhält jeder Auskünfte aus dem Betreibungs- oder Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann oder den eigenen Auszug anfordert.

Spezielles bezüglich Auskunft über Drittpersonen:
Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge) an das Betreibungsamt senden und ein frankiertes Rückantwortcouvert beilegen. Die Auskunft wird schriftlich mit der Gebührenrechnung zugestellt.


Online-Dienste

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Name Online Laden
Betreibungsämter - Verzeichnis Kanton Aargau   Link
Betreibungsregisterauszug / Betreibungsauskunft  
Betreibungsschalter EJPD / Bundesamt für Justiz   Link


Publikationen

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Unentgeltliche Rechtsauskunft - Daten (pdf, 38.0 kB)


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Gedruckt am 02.06.2023 04:00:17