Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zuständigkeit: Zweigstelle SVA

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Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.


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Gedruckt am 06.06.2023 01:22:00