Geschlechtserklärung

Ab dem 1. Januar 2022 können Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht unbürokratisch mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ihrer Wahl ändern. 

An der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich nichts: Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht eingetragen werden. Die Eintragung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts ist nicht möglich.

Bitte vereinbaren Sie für die Geschlechtserklärung vorgängig einen Termin.

 

Voraussetzung

Die erklärende Person muss innerlich fest davon überzeugt sein, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Es muss eine gültige ID oder ein gültiger Pass vorgezeigt werden. Ausländische Personen benötigen unter Umständen weitere Dokumente für die Aufnahme ihrer Personendaten in das Personenstandsregister. Gerne geben wir Ihnen dazu individuell Auskunft.

 

Gebühren

Die Kosten sind in der eidgenössischen "Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen" geregelt. Je nach Dienstleistungen können diese variieren. Wir geben Ihnen daher gerne individuell Auskunft darüber.

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