Willkommen auf der Website der Gemeinde Schöftland



Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Hilfsnavigation

Gemeinde Schöftland

Inhalt

Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen; ehemals vormundschaftliche Massnahmen

Zuständigkeit: Soziale Dienste

ZGB und OR - Zivilgesetzbuch


Per 1. Januar 2013 gilt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Die bisherige Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat Schöftland) wurde durch das Familiengericht abgelöst und trägt jetzt die Bezeichnung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Neu werden vormundschaftliche Massnahmen von dieser Behörde als Abteilung des Bezirksgerichtes angeordnet:

Kindesschutzbehörde/Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Familiengericht
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
Telefon 062 768 55 55
Fax 062 768 55 56
bezirksgericht.kulm@ag.ch

Weitere Kontakte/Infos zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht finden Sie HIER


Publikationen

Name Laden
Soziale Dienste - Beratungs- und Fachstellen (pdf, 220.5 kB)
Unentgeltliche Rechtsauskunft - Daten (pdf, 38.0 kB)


zur Übersicht

Druck und PDF Funktion

Footer