Ziviltrauung

 

Welches Amt ist zuständig?

Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das regionale Zivilstandsamt ihres Wohnortes. Dort wird die Ehevorbereitung durchgeführt. Die Trauung kann bei einem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz stattfinden.

 

Notwendige Dokumente

Als Schweizer Bürger werden Sie nur gültige Ausweise (ID oder Pass) benötigen. Falls der Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau liegt, ist zusätzlich noch ein aktueller Wohnsitznachweis erforderlich. 

Ausländische Staatsangehörige benötigen unter Umständen Dokumente aus dem Ausland. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie darüber verbindlich beraten können.

 

Ehevorbereitungsverfahren

Beim Ehevorbereitungsverfahren werden die im Voraus notwendigen Formalitäten für die Ziviltrauung erledigt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. Soll die Trauung anschliessend bei einem anderen Zivilstandsamt stattfinden, wird Ihnen eine Trauungsermächtigung (bzw. für eine Trauung im Ausland das in gewissen Ländern benötigte Ehefähigkeitszeugnis) ausgestellt.

Die Ehevorbereitung bzw. Trauungsermächtigung behalten während 3 Monaten ihre Gültigkeit. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate lang gültig.

 

Trauung / Trautermine

Für eine Trauung in Schöftland können Sie frühestens ein Jahr im Voraus Ihren Wunschtermin reservieren. 

Trauungen finden in Schöftland jeweils von Montag bis Freitag sowie in der Regel an einem Samstag im Monat statt. Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte darüber. 

Voraussetzung für die Durchführung der Trauung ist, dass die Ehevorbereitung rechtzeitig abgeschlossen wurde. Brautleute, welche das Vorbereitungsverfahren nicht in Schöftland durchgeführt haben, erhalten vom zuständigen Zivilstandsamt das Formular Trauungsermächtigung. Mit diesem Formular können auch nicht in unserem Kreis wohnhafte Brautleute in einem unserer schönen Traulokale heiraten. Wir freuen uns auf Sie!

Die Brautleute müssen zur Trauung zwei mündige Zeuginnen oder Zeugen mitbringen.

Trauungen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Für Verlobte, welche diese Sprache nicht verstehen, ist ein Dolmetscher beizuziehen.

 

Traulokale

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss die Ziviltrauung zwingend in einem amtlichen Traulokal stattfinden. Als amtliche Traulokale stehen Ihnen in unserem Zivilstandskreis diverse schöne Lokale zur Verfügung. Einen Überlick darüber bietet Ihnen die Broschüre, welche Sie zuunterst auf dieser Seite als Download finden.

 

Namensführung

Die Heirat hat grundsätzlich keine Auswirkung auf den Familiennamen. Jeder Ehegatte behält seinen bisherigen Namen. Die Brautleute können aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin erklären, dass sie den Ledignamen einer der beiden verlobten Personen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.

Behalten die Brautleute ihren Namen, so können Sie bestimmen, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen.

Für ausländische Staatsangehörige gibt es in der Regel zusätzlich zum schweizerischen Namensrecht die Möglichkeit, den Namen nach ihrem Heimatrecht zu führen. Die entsprechende Erklärung ist im Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandskreis abzugeben.

 

Bürgerrecht / Heimatort

Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Jeder Schweizer Ehegatte behält seinen Heimatort.

 

Güterrecht

Sofern das Ehepaar nichts anderes vereinbart hat, gilt der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

Brautleuten, die sich vor der Trauung über die Wirkungen der Ehe auf das eingebrachte Gut, auf zu erwartende Erbschaften, auf Einkommen, vorhandene Guthaben oder Schulden sowie über Eheverträge informieren wollen, wird empfohlen, entsprechende Fachliteratur zu konsultieren oder sich bei Sachverständigen zu erkundigen. Zuständig für die Errichtung von Eheverträgen sind im Kanton Aargau die Notare. Der Abschluss eines Ehevertrags kann auch nach der Eheschliessung erfolgen.

 

Gebühren

Die Kosten der Ehevorbereitung und Ziviltrauung sind in der eidgenössischen "Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen" geregelt. Je nach Dienstleistungen können diese varieren. Wir geben Ihnen daher gerne individuell Auskunft darüber.

 

"Ehe für alle" / Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft
Ab dem 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schliessen oder eine zuvor geschlossene eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können aber auch unverändert weitergeführt werden.
Heirat in Schöftland

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