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Gemeinde Schöftland

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Vorsorgeauftrag

Zuständigkeit: Regionales Zivilstandsamt

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr für sich selber sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine urteilsfähige Person für diesen Fall eine andere Person oder Stelle mit der Regelung ihrer Angelegenheiten beauftragen. 

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder vom Anfang bis zum Ende von Hand geschrieben und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Je nach Komplexität eines Vorsorgeauftrags kann es sinnvoll sein, für die Errichtung ein Notariat oder eine Beratungsstelle beizuziehen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei der Pro Senectute. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

Die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag besteht, sowie dessen Hinterlegungsort können im Zivilstandsregister eingetragen werden. Für diese Eintragung ist das Zivilstandsamt zuständig. Die Gebühr beträgt Fr. 75.-- pro Person. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Vorsorgeauftrag zudem beim zuständigen Familiengericht des Wohnorts gegen eine Gebühr hinterlegen. Welches Familiengericht zuständig ist, finden Sie unter diesem Link auf der Homepage des Kantons Aargau.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons Aargau oder bei der Pro Senectute.


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