Marktdaten Schöftler Jahrmarkt

Mittwoch, 1. Mai 2024
Samstag, 26. Oktober 2024


2025
Donnerstag, 1. Mai 2025
Samstag, 25. Oktober 2025

(Regelung: Der Jahrmarkt findet jeweils am 1. Mai (wenn Sonntag, am Samstag vorher) und am letzten Samstag im Oktober statt.)


Jahrmarkt – Impressionen 2011 / 200 Jahre Marktrecht

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Das Marktrecht der Gemeinde Schöftland

Wir verdanken dem Aargauischen Staatsarchiv die nachfolgenden Recherchen im Zusammenhang mit der Einführung des Marktrechts für die Gemeinde Schöftland:

Aufgrund der Regierungsratsprotokolle aus den Jahren 1810 und 1811 lässt sich die Entstehungsgeschichte der beiden Jahrmärkte von Schöftland wie folgt darstellen:

RRB 31. Okt.1810, S. 379
Der Gemeinderat von Schöftland überreicht dem Regierungsrat die Bitte, in Schöftland einen eigenen Jahrmarkt abhalten zu dürfen

RRB 30. Jan 1811, S. 47
Das Gutachten des Finanzrates zur Bewilligung zweier Jahr- und Wochenmärkte in der Gemeinde Schöftland wird von der Regierung beraten und zur Entscheidung dahin gut geheissen, dass diese Märkte jeweils am 4. Montag im April und am 4. Montag im Oktober (Weinmonat) erstmals anno 1811 abgehalten werden sollen

RRB 19. April 1811, S. 144
Schöftland überreicht dem Finanzrat ein durch die Gemeinde erstelltes Jahrmarktpolizeireglement für die beiden Vieh- und Jahrmärkte, das dieser bewilligen soll

RRB 24. Juni 1811, S. 227
Der Gemeinderat von Schöftland bittet den Finanzrat die beiden Jahrmärkte auf zwei andere Tage zu verschieben

RRB 19. Sept. 1811, S. 338
Die Markttage, das Jahrmarktpolizeireglement sowie die Taxen des neuen Jahrmarktes in Schöftland werden vom Finanzrat gutgeheissen (Erteilung der Marktkonzession)

Das ganze Geschäft "Jahrmärkte in Schöftland" wurde am 19. Sept. 1811 in einem speziellen Dossier abgelegt. Dieses enthält die Bittschriften der Gemeinde, die Antworten des Finanzrates, das Jahrmarktpolizeireglement sowie die Marktkonzession. Die Marktkonzession findet sich zudem als reinschriftliche Kopie im sogenannten Konzessionenbuch Nr.1 von 1803 bis 1819, 5. 234ff.

Aus der ersten Bittschrift des Gemeindeammanns vom 30. Sept. 1810 geht hervor, dass in Schöftland vor 1810 keine Jahrmärkte bestanden haben (aus dem Jahr 1592 ist einzig der Bau eines Kaufhauses für den Getreidehandel in Staffelbach bezeugt). Als Gründe für die Errichtung eines neuen Jahrmarktes nennt der Gemeindeammann unter anderem der "seit langen Jahren" wachsende "Gewerbefleiss" der Schöftler, die "schöne, günstige Lage" der Gemeinde, ihre Funktion als "Kreishauptort" und als Mittelpunkt einer grossen "aus sieben Dörfern bestehenden" Kirchgemeinde sowie den dortigen Handelsverkehr. Zudem weist er darauf hin, dass die beiden bestehenden "Tavernenwirtschaften", die im Dorf ansässigen Kaufleute und Krämer, die beiden Bäcker sowie die zahlreichen Mühlen und sonstigen Wasserwerke, Schöftland als Marktort auszeichnen würden.

Das Marktrecht war im Mittelalter ein Regal, das ursprünglich nur von den römisch-deutschen Königen/Kaisern und später auch von anderen Landesherren (Adlige, Klöster, eidgenössische Orte) verliehen werden durfte. Während zuerst fast ausschliesslich die aargauischen Städte in den Genuss dieses Marktregals kamen, wurde es seit dem 17. und 18. Jahrhundert üblich, dass auch grössere Landorte wie Schöftland Wochen- und Jahrmärkte abhalten konnten. Bis 1798 achteten die eidgenössischen Orte jedoch eifersüchtig darauf, dass den städtischen Märkten durch die neuen Märkte auf dem Land (meistens Viehmärkte) keine Konkurrenz entstanden. Die Zahl der ländlichen Marktverleihungen blieb deshalb bis zum 18. Jahrhundert gering.

Jahrmarkt – Impressionen 2011 / 200 Jahre Marktrecht
 

 Jahrmarkt Schöftland - Impression
Jahrmarkt - Dorfstrasse / Lindenplatz

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