Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter persönlich abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, unterbreiten Sie uns bitte Ihren Ausländerausweis.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
 

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