GENERELLES FEUERVERBOT im Wald und am Waldrand - Trockenheit - Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)
Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
Beachten Sie das Merkblatt "FEUERVERBOT IM WALD UND AM WALDRAND - GROSSE GEFAHR" - Gefahrenstufe 4 (untenstehende PDF-Dateien zum Download).
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Wichtiger Hinweis:
Auch die Benützung der befestigten, resp. fest installierten Feuerstellen beim Waldhaus Moos und bei der Säulengrotte bleibt verboten.
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Aktuelle Infos zur Lage - Gefahrenstufe 4
(FEUERVERBOT im Wald und am Waldrand - grosse Gefahr seit 27. August 2026):
Aargau
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/militaer-bevoelkerungsschutz/bevoelkerungsschutz/verhaltensempfehlungen/trockenheit-waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweiz
https://www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-gefahrenlageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot (PDF, 560 kB) | Download | 0 | 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot |