ABSOLUTES FEUER- UND FEUERWERKSVERBOT - Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr)
Aktuelle Infos zur Lage - Gefahrenstufe 5
(Absolutes FEUERVERBOT und FEUERWERKSVERBOT im ganzen Kanton Aargau - sehr grosse Gefahr seit 28. Juli 2026):
Aargau
und
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/militaer-bevoelkerungsschutz/bevoelkerungsschutz/verhaltensempfehlungen/trockenheit-waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweiz
https://www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-gefahrenlageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Beachten Sie das Merkblatt "SEHR GROSSE GEFAHR" - Gefahrenstufe 5 (untenstehende PDF-Datei zum Download).
Weiterer wichtiger Hinweis:
Die Benützung der befestigten, resp. fest installierten Feuerstellen (inkl. Waldhaus Moos und Säulengrotte) ist verboten.
Zugehörige Objekte
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| 20260727_Merkblatt_Stufe 5 (PDF, 698 kB) | Download | 0 | 20260727_Merkblatt_Stufe 5 |