GENERELLES FEUERVERBOT im Wald und am Waldrand - Trockenheit - Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)
Aktuelle Infos zur Lage - Gefahrenstufe 4
(FEUERVERBOT im Wald und am Waldrand sowie generell geltendes FEUERWERKSVERBOT - grosse Gefahr seit 24. Juni 2026):
Aargau
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/militaer-bevoelkerungsschutz/bevoelkerungsschutz/verhaltensempfehlungen/trockenheit-waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweiz
https://www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-gefahrenlageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Beachten Sie das Merkblatt "GROSSE GEFAHR" - Gefahrenstufe 4 (untenstehende PDF-Datei zum Download).
Weiterer wichtiger Hinweis:
Die Benützung der befestigten, resp. fest installierten Feuerstellen (inkl. Waldhaus Moos und Säulengrotte) ist verboten.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot (PDF, 560 kB) | Download | 0 | 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot |