Wirtebewilligungen / Gastwirtschaft / Lebensmittelsicherheit
Aufnahme der Wirtetätigkeit
Gemäss Gastgewerbeverordnung (GGV) § 6 besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss. Wenn Sie beabsichtigen, einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen, beachten Sie unbedingt die unten aufgeführte Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF-Download).
Verwenden Sie das unten aufgeführte Meldeformular (Onlinedienst) für die Bewilligung zum Ausschank und Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit und insbesondere bei
- Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
- eine personelle Änderung in der Betriebsführung
- den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel
Füllen Sie das Meldeformular vollständig, wahrheitsgetreu und rechtgültig aus. Beachten Sie die Weisungen, Voraussetzungen, Fristen und Termine etc. des Amtes für VerbraucherschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (AVS), Lebensmittelkontrolle, Aarau; der Vorgehensablauf ist Schritt für Schritt beschrieben.
Einzelanlass
Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeindekanzlei 5040 Schöftland mit dem untenstehenden Gesuchs- und Meldeformular (Link zum Online-Formular der Kant. Lebensmittelkontrolle) schriftlich anzumelden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 062 739 12 22 | info@schoeftland.ch |
| Name | Download |
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