GENERELLES FEUERVERBOT im Wald und am Waldrand - Trockenheit - Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)

27. August 2026

Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.


Beachten Sie das Merkblatt "FEUERVERBOT IM WALD UND AM WALDRAND - GROSSE GEFAHR" - Gefahrenstufe 4 (untenstehende PDF-Dateien zum Download).

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Wichtiger Hinweis: 

Auch die Benützung der befestigten, resp. fest installierten Feuerstellen beim Waldhaus Moos und bei der Säulengrotte bleibt verboten. 

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Aktuelle Infos zur Lage - Gefahrenstufe 4
(FEUERVERBOT im Wald und am Waldrand - grosse Gefahr seit 27. August 2026):

Aargau
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/militaer-bevoelkerungsschutz/bevoelkerungsschutz/verhaltensempfehlungen/trockenheit-waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schweiz
https://www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-gefahrenlageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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