GENERELLES FEUERVERBOT im Wald und am Waldrand - Trockenheit - Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr)

26. Juni 2026

Aktuelle Infos zur Lage - Gefahrenstufe 4 
(FEUERVERBOT im Wald und am Waldrand sowie generell geltendes FEUERWERKSVERBOT - grosse Gefahr seit 24. Juni 2026):


Aargau
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/militaer-bevoelkerungsschutz/bevoelkerungsschutz/verhaltensempfehlungen/trockenheit-waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schweiz
https://www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-gefahrenlageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Beachten Sie das Merkblatt "GROSSE GEFAHR" - Gefahrenstufe 4 (untenstehende PDF-Datei zum Download).
 


Weiterer wichtiger Hinweis: 

Die Benützung der befestigten, resp. fest installierten Feuerstellen  (inkl. Waldhaus Moos und Säulengrotte) ist verboten.

Zugehörige Objekte

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260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot (PDF, 560 kB) Download 0 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot