Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Einreichung des Gesuches bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
 

Einführung eBau/DIBA (Digitale Baugesuchsabwicklung)

Ab 1. Januar 2026 wird das Baugesuchsverfahren im Kanton Aargau digitalisiert, um administrativen Abläufe zu vereinfachen, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. Nach der Erstellung eines persönlichen AGOV-Nutzerkontos werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt durch den Prozess zur digitalen Einreichung ebauportal.ag.ch ihres Gesuchs geführt. Eine detaillierte Benutzeranleitung (eBau: Handbuch für Gesuchstellende) steht unter www.ag.ch/diba zur Verfügung.

In einer ersten Phase ist es dennoch notwendig, das Baugesuch zusätzlich 1-fach in Papierform, unterzeichnet oder mit einem Unterschriftenblatt direkt bei der Regionalen Bauverwaltung einzureichen. Im Verlauf des Jahres 2026 sind Anbindungen zum GWR (Gebäude-Wohnungsregister) und zu EVEN* (Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweis) geplant.

* Seit 1. April 2025 gelten das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die dazugehörende Verordnung (EnergieV). Auf diesen Zeitpunkt wurde auch der digitale Energievollzug eingeführt (Zugang zur Plattform EVEN).

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Regionalen Bauverwaltung, 062 739 12 52 oder bauverwaltung@schoeftland.ch, gerne zur Verfügung.

 

Baugesuchsverfahren

Die Regionale Bauverwaltung berät Sie gerne zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen. Grundsätzlich richtet sich das Baugesuchsverfahren nach dem Baugesetz des Kantons Aargau (BauG) sowie der kantonalen Bauverordnung (BauV).

Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir, frühzeitig mit der Regionalen Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Regionale Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Fehlende Unterlagen können zusätzlich eingefordert werden. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Schöftland (Landanzeiger) und allenfalls im Amtsblatt veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendung erheben.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat oder die Regionale Bauverwaltung im Rahmen der Delegationsregelung über das Baugesuch.

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Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Die aktuellen Baugesuchsausschreibungen finden Sie in der Rubrik Neuigkeiten.
 

Foto ab Baukran mit Schloss und Kirche / Baustellensignal und Ortseingangstafel

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