Wappen der Gemeinde Schöftland

Die Blasonierung des Gemeindewappens lautet: «In Gelb rotes Andreaskreuz.» In den Bilderchroniken des 16. und 17. Jahrhunderts wurde Schöftland irrtümlicherweise das seit 1340 nachweisbare Wappen der Herren von Hattstatt aus dem Elsass zugewiesen, obwohl diese keinerlei Beziehungen zum Dorf hatten.


Wappen Schöftland
Wappen der Gemeinde Schöftland

Alte Schöftler Geschlechter - Familienwappen

Die ältesten Familiennamen in Schöftland sind im Jahr 1300 fassbar: Zehnder, Scheuer, Meyer, Schäfer und Graf, alles Leibeigene der Habsburger, sowie Schmied. 1481 wird erstmals mit Rutschman ein Vertreter der Familie Müller genannt. Die in dem seit 1589 geführten Gemeindebuch auftretenden Familiennamen lassen nicht immer klar erkennen, ob die Betreffenden Bürger waren oder nicht. Als Vertreter der Gemeinde werden 1589 aufgeführt der Untervogt Hans Christen sowie die Gerichtssässen Rudolff Buchser, Christen Wälty, Erhard Frey, Heinrich Hunziker, Beat Widmer und Caspar Müller. Ferner werden 1589 erwähnt Baumann, Knächtli, Lüthy, Wacker, Spengler und Spöri.

Die Aufnahme neuer Bürger geschah nur mit grosser Zurückhaltung, wurde damit doch das Einkommen aus dem gemeinsamen Besitz geschmälert und konnten bei einer Armengenössigkeit zusätzliche Ausgaben auf die Dorfgemeinschaft zukommen. Die Aufnahme von M. Hans Nass als Bürger erfolgte unter der Bedingung, dass Nass im Falle seines Wegzuges kein Recht habe, einen anderen an seiner Stelle einzusetzen. Auch wenn das Gemeindebuch kaum Bürgeraufnahmen verzeichnet, so gab es deren doch zahlreiche, denn davon zeugen auch die späteren Verhältnisse, hing doch das Bürgerrecht ursprünglich vom Besitz eines Hauses oder Hausteiles ab. Erst im ausgehenden 17. Jh. entstand dann das persönliche, vererbbare und an keinen Grundbesitz gebundene Bürgerrecht. Hintersässen oder Einsassen waren fortan die von auswärts Zugezogenen, unabhängig davon, ob sie nun ein Haus in der Gemeinde besassen oder nicht.

Im Laufe des 18. Jh. kam es immer mehr dazu, dass Bürger Häuser an Ausburger verkauften oder vertauschten, zu deren Bau die Gemeinde Holz aus ihrem Wald gegeben hatte. Deshalb beschloss die Gemeindeversammlung 1794 eine 10%ige Verkaufs- beziehungsweise Gewinnsteuer.

In der Helvetik seit 1798 gab es die Munizipalgemeinde, eine reine Einwohnergemeinde, aber bereits mit der Kantonsgründung wurden die ehemaligen Bürgergemeinden wieder hergestellt und die Nichtbürger (Einsassen) ausgeschlossen. Die aargauische Verfassung von 1841 schuf dann das heute noch gültige Modell der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde. Das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde bildet die Grundlage zum Kantons und Schweizer Bürgerrecht. Das Ortsbürgerrecht gibt zusätzlich das Recht, an der Verwaltung und Nutzung des Ortsbürgergutes teilzuhaben.

Vermehrte Aufnahmen als Ortsbürger erfolgten im 19. und auch 20. Jh., so z.B. bereits 1812 jene der beiden vermögenden Einsassen Melcher Wirz und Jakob Lüscher. 1847 kam es zu zwei vom Kanton verordneten Einbürgerungen. Die Landsassen und Heimatlosen, die 1804 dem Kanton Aargau zugeteilt worden waren, hatten wohl das Kantonsbürgerrecht erhalten, doch wurde ihnen nahegelegt, auch ein Ortsbürgerrecht zu erwerben. 1847 entschloss sich der Kanton, dass die noch verbliebenen 394 zwangsweise eingebürgert werden sollten. In Schöftland waren dies der Gürtler Christian Hammer und die Näherin Magdalena Köbeli. Während Hammer in den Schöftler Registern nicht zu finden ist, verzeichnen sie von der eingebürgerten Landsassin Magdalena Köbeli, geboren 1823, die Geburt ihrer unehelichen Tochter Katharina 1857 und ihre Auswanderung 1859 nach Amerika. Im 20. Jh. sinkt durch Abwanderung die Zahl der in Schöftland ansässigen Ortsbürger stetig. Trotzdem verkörpern sie nach wie vor noch eine politische Macht, stellen sie doch seit 1801 in der Regel die Gemeindeammänner.

Von besonderer Bedeutung war bis in unser Jahrhundert der Bürgernutzen, welcher aus der Zuteilung von Brennholz aus dem Gemeindewald bestand und auf den jede Familie der Ortsbürger, die in Schöftland ansässig war und einen eigenen Haushalt führte, Anrecht hatte. Gemäss dem Wald-Reglement von 1859 bestand eine Gabe aus einem Klafter Brennholz, entsprechend 3,58 m3, und einem Reiswellenhaufen von knapp 51/2 m3. Eine drastische Kürzung erfuhr der Bürgernutzen im Zweiten Weltkrieg: Von 1944 bis 1975 wurden nur noch 1 Ster Brennholz und 100 Wellen abgegeben; seit den dreissiger Jahren bis 1967 konnte der Bürgernutzen auch in Geld bezogen werden. Das kantonale Gesetz über die Ortsbürgergemeinde von 1978 schaffte dann den Bürgernutzen gänzlich ab.

Während Jahrhunderten bildete der Wald den wichtigsten Vermögenswert der Ortsbürger. Diese besitzen heute 195 ha Wald, was etwa 80% der Schöftler Waldfläche entspricht, sowie 26 ha auf Staffelbacher Boden. Der rund 36 ha grosse Buchlisberg gehörte früher der Herrschaft Hallwyl und ging in der zweiten Hälfte des 18. Jh. an die Familie von May über. 1857 erwarb ihn an einer öffentlichen Steigerung die Ortsbürgergemeinde der Stadt Aarau. Das Waldgebiet diente auch dem Abbau von Sand und Steinen. Es gab zwei Stein- und Sandgruben im Hügeli und am Haberberg sowie zwei Lehmgruben. Besondere Bedeutung kommt der Grube im Hubel wegen der guten Qualität des Materials zu. Die finanzielle Situation der Ortsbürgergemeinde Schöftland ist vor allem dank der Sand- und Kiesgrube Hubel gut.

Im Jahre 1982 bauten die Ortsbürger das Waldhaus im Moos.

Die Zahl der früheren und heutigen Bürgergeschlechter Schöftlands ist sehr umfangreich. Seit ihrer Erwähnung 1589 hielten sich bis ins späte 17. und ins 18. Jh. hinein Spöri und Widmer. Neu hinzu kamen unter anderen die drei heute noch in Schöftland ansässigen Familien Ernst, die 1612 aus Holziken, Wellenberg, die 1653 aus Reitnau, und Morach, welche 1631 aus dem Solothurnischen kamen; letztere hatten im frühen 19. Jh. den Dorfnamen Heiden. Wohl erst im 18. Jh. erschienen Rupp und Wollschlegel (Wullschläger), welche beide Ende des 19. Jh. wieder ausstarben. Im 20. Jh. kamen in der Zeit um den Ersten Weltkrieg hinzu: 1912 Kaspar, 1914 Dietiker, 1915 Bühler, 1917 Käser, 1918 Schell und während des Zweiten Weltkrieges 1940 Charen, Gaido und Wöhrle sowie 1944 Diener und 1983 Baumann. Ernst Diener und Franz Baumann waren langjährige Gemeinderäte und Ammänner.

Anlässlich von drei Einbürgerungsaktionen haben die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger an den Gemeindeversammlungen vom 19. Juni 2000, 20. Juni 2011 resp. 28. November 2022 79, 63 resp. 74 Personen in das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Schöftland aufgenommen.

Alte Schöftler Geschlechter - Familienwappen
Familienwappen_5040.pdf (PDF, 360.67 kB)