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Wahlen und Abstimmungen


Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Schöftland wohnhaft sind und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind.

Wahl- und Abstimmungsurnen
Wahl- und Abstimmungsurnen der Gemeinde Schöftland
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann persönlich oder stellvertretend (für Ehegatten sowie Personen in eingetragener Partnerschaft) im Wahlbüro erfolgen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei Stellvertretungen ist die Unterschrift der vertretenen Person erforderlich.
Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Antwortkuvert verwendet werden. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben. Für alle Stimmzettel muss zwingend das amtliche Stimmzettelkuvert benützt werden. Die Zustellung an das Wahlbüro erfolgt dann via Post oder Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Eingang im Schlosspark (bis spätestens Sonntag, 09.00 Uhr).

Abstimmungstermine
Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt (Jährliche Abstimmungstermine).