Teiländerung Nutzungsplanung Hegmatte; Öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung wird der Entwurf der Teiländerung Nutzungsplanung Hegmatte gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 26. April 2024 bis 3. Juni 2024 (veränderte Auflagefrist) auf der Gemeindeverwaltung auf und können während den ordentlichen Bürozeiten der Gemeindeverwaltung Schöftland eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich dem Gemeinderat Schöftland, Bahnhofstrasse 5, 5040 Schöftland, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Schöftland, 23. April 2024
Im Auftrag und im Namen des Gemeinderates
GEMEINDEKANZLEI SCHÖFTLAND
Zugehörige Objekte
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Amtliche Publikation; Teilaenderung Nutzungsplanung Hegmatte OeAuflage2024 | Download | 0 | Amtliche Publikation; Teilaenderung Nutzungsplanung Hegmatte OeAuflage2024 |