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Gemeinde Schöftland

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Nutzungsplanänderung Hegmatte; Mitwirkungsverfahren

Nachdem der Gemeinderat Schöftland die Nutzungsplanänderung Hegmatte verabschiedet hat, wird das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 RPG und § 3 BauG durchgeführt.

Die Entwürfe liegen vom 12. Januar bis 13. Februar 2023 bei der Gemeindeverwaltung Schöftland auf und können zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Schöftland, 5040 Schöftland, eingereicht werden und sind als solche zu bezeichnen. Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG findet zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung, statt.

 


Dorfansicht mit Schloss und Kirche, Bahnhof, Mühle sowie Hegmatte
 
Dokumente Amtliche_Publikation_Teilanderung_Hegmatte_Mitwirkungsverfahren_2023.pdf (pdf, 87.1 kB)
Medienmitteilung_Mitwirkungsverfahren_Nutzungsplananderung_Hegmatte.pdf (pdf, 87.5 kB)
Aenderungsplan.pdf (pdf, 8721.8 kB)
Planungsbericht.pdf (pdf, 10192.1 kB)


Datum der Neuigkeit 12. Jan. 2023

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