Es wurde festgestellt, dass sich von der Decke des Sandsteinbruches, resp. der Sandsteilhöhle Säulengrotte an vereinzelten Orte Sandsteinstücke lösen, welche ein Betreten verunmöglichen – resp. verbieten. In diesem Sinne wird seitens der Gemeinde Schöftland ein generelles und striktes Betretungsverbot verhängt, welches zwingend einzuhalten ist.
Die Abklärungs- und Behebungsarbeiten werden noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. Die Sperrung ist vor Ort ausgeschildert. Diese gilt es zwingend einzuhalten. Sobald die Säulengrotte wieder zur Begehung freigegeben wird, wird entsprechend auf der Gemeindewebseite sowie auch über das dazugehörige Reservationssystem informiert.
Vielen Dank für das Verständnis.
Schöftland, 25. August 2022 / aktl. 9. September 2022 / 22. Dezember 2022 / 7. Februar 2023
Gemeinderat
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