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Objektadresse | Waldgebiet Husertwing (siehe Ortsplan) auf dem Gemeindebann Staffelbach | |
Zubehör | Fest installierte Festbänke sowie eine Feuerstelle sind vorhanden. Zusätzlich sind 5 Festbankgarnituren eingelagert (Schlüsselbezug beim Empfangsbüro). | |
Objektregeln | Es gilt grundsätzlich das Benützungsreglement "Säulengrotte". Hinweis: Veranstaltungen mit über 100 Personen sind nicht zugelassen. | |
Preise | Die Preise richten sich grundsätzlich nach dem Benützungsreglement "Säulengrotte". | |
Reservationszeiten | Täglich von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages. | |
Reservationsvorgang | Sobald Sie die Reservation online gemacht haben, werden wir Ihnen ein Reservationsformular (Benützungsgesuch) zusenden. Die Reservation der Säulengrotte wird mit der Rückgabe/Einreichung des unterzeichneten Gesuchsformulares definitiv. Sie erhalten danach eine verbindliche Säulengrotten-Zuteilung / Benutzungsbewilligung. | |
Dokument | SaeulengrotteBenuetzungsreglement2011-LagePlanFotos.pdf (4949.9 kB) Lageplan-Waldhaus-Saeulengrotte.pdf (982.7 kB) | |
Kontakt | Empfangsbüro Schöftland | |
Kontaktadresse | Empfangsbüro Schöftland Schloss - Bahnhofstrasse 5 - Postfach 35 5040 Schöftland | |
Telefon | 062 739 12 12 | |
Fax | 062 739 12 11 |
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