Kanalisation - Kataster Liegenschaftsentwässerung (Kanalfernsehaufnahmen)

Die Abteilung für Umwelt (AfU) des Kantons Aargau verlangt von den Gemeinden, dass alle öffentlichen und privaten Abwasseranlagen in einem Kataster dokumentiert sind. Die gesetzlichen Grundlagen dazu bilden die §§ 22 und 44 EG UWR (Einführungsgesetz Umweltrecht vom 4. September 2007). Teile der privaten Abwasseranlagen sind die Hausanschlüsse (Anschlussleitung von der öffentlichen Kanalisation bis in das Gebäude) und die privaten Sammelleitungen.

Im Abwasserkataster „Private Anlagen“, auch „Liegenschaftskataster“ genannt, werden alle Abwasserleitungen auf den privaten Grundstücken erhoben und in einem Situationsplan dokumentiert.

Die Arbeiten werden von der Firma ISS Kanal Services AG, Boswil, ausgeführt. Die Mitarbeiter der Firma ISS Kanal Services AG müssen in der Regel das Grundstück betreten, um vom Kanalisationsschacht aus die Kanalfernsehaufnahmen zu erstellen. Ansonsten werden Sie kaum etwas von den Arbeiten bemerken.

Für allfällige Fragen oder Auskünfte stehen Ihnen die ISS Kanal Services AG (Daniel Hegi, Tel. 0800 67 88 00) oder die Bauverwaltung (Christian Felder, Tel. 062 739 12 53) gerne zur Verfügung.

 

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